E-Rechnungs-Pflicht ab 01.01.2025
E-Rechnungs-Pflicht ab 01.01.2025

Wichtige Änderungen für den Rechnungsversand:

Rechnungen schreiben und empfangen gehört zum Alltagsgeschäft aller Unternehmen. Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen und somit auch alle landwirtschaftlichen Betriebe elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Mit dem kostenlosen Softwarepaket MeinAcker sorgst du für eine effiziente Verwaltung aller Rechnungen und bist so bestens für die Zukunft gerüstet.

Grundsätzlich gilt die Pflicht zur E-Rechnung für alle sogenannten B2B-Transaktionen zwischen Unternehmen, die jeweils ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben. B2B steht für „Business to Business“, meint also Geschäfte, die von Unternehmer zu Unternehmer getätigt werden. Der Gesetzgeber hat jedoch verschiedene Übergangsfristen definiert, damit sich Unternehmen auf die Änderungen einstellen können. Ab wann und in welcher Form man als Landwirt von der Umstellung betroffen ist, haben wir mal zusammengetragen.

Der erste wichtige Stichtag ist der 01. Januar 2025. Von da an gelten Rechnungen nur noch als elektronisch, wenn sie in einem bestimmten technischen Format erstellt werden. Die Formate XRechnung oder ZUGFeRD erfüllen beispielsweise die Anforderungen.

Unser digitales MeinAcker-Paket ermöglicht es dir, im dort integrierten Dokumenten-Managementsystem alle E-Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und abzulegen. Auch das Erstellen und der Versand von E-Rechnungen wird 2025 möglich sein.

Diese Übergangsfristen gelten

Ab dem 01. Januar 2025 musst du als landwirtschaftlicher Unternehmer in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Hier gibt es keine Übergangsfristen.

Bis zum 31. Dezember 2026 können Ausgangsrechnungen weiterhin als Papierrechnung oder als PDF-Datei erstellt und verschickt werden. Dennoch musst du schon ab 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu visualisieren und zu verarbeiten.

Sollte dein Jahresumsatz 2026 unter 800.000 Euro liegen, darfst du noch bis zum 31. Dezember 2027 Rechnungen per Post oder als PDF-Dokument verschicken. Spätestens ab 2028 muss  der Rechnungsversand auf E-Rechnung umgestellt sein.

Ab dem 01. Januar 2028 gilt die E-Rechnung dann für alle Unternehmen als Pflicht, wenn es sich um B2B-Geschäfte innerhalb Deutschlands handelt. Papierrechnungen oder per Mail verschickte PDF-Dokumente sind dann nicht mehr gültig und ein vielleicht berechtigter Vorsteuerabzug ohne E-Rechnung nicht mehr möglich.

MeinAcker enthält alle digitalen Anwendungen, von Schlagkartei bis zur Dokumentenablage, die du als Landwirt wirklich brauchst.

Auch wir werden zukünftig E-Rechnungen versenden. Damit diese ab dem 01.01.2025 bei dir im digitalen Postfach landen, benenne uns bitte die gewünschte E-Mail-Adresse für deinen Rechnungsempfang per Mail an klm@bhd-coesfeld.de.

Bitte beachten Sie: Ab dem 01.01.2025 werden wir für jede Rechnung der MR Agrar-Service GmbH, die wir per Brief auf dem Postweg versenden müssen, eine Gebühr von 3,00 EUR berechnen.