Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung
Arbeitssicherheit rückt zunehmend in den Fokus – insbesondere in der grünen Branche herrscht ein großes Gefahrenpotenzial durch die Arbeit mit Tieren und Maschinen. Der landwirtschaftliche Sektor hat im Jahr 2019 die höchste Rate tödlicher Unfälle (SVLFG) zu verzeichnen.
Unfallprävention und Gesundheitsschutz sind immens wichtig und verpflichtend im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Ab 1 Mitarbeiter ist jeder Unternehmer verpflichtet eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen.
Wir vom Maschinenring bieten Betrieben eine Sicherheitstechnische Betreuung an – von Landwirten für Landwirte.
Dafür haben wir in Westfalen-Lippe vier Mitarbeiter der Maschinenringe als „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ ganz speziell ausgebildet.
Was genau sie machen, zeigt das folgende Imagevideo. Überzeugen Sie sich selbst!
Gesetzliche Vorgaben
Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeiter:
- Der Unternehmer/Landwirt bestellt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit extern (z.B. durch den MR)
- LUV-Modell: Teilnahme des Betriebsleiters an einem Kurs der SVLFG (eigenverantwortliche Umsetzung der Verpflichtungen)
Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern:
- Der Unternehmer lässt einen seiner Arbeitnehmer als Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden (mehrwöchige Ausbildung)
- Der Unternehmer bestellt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (z.B. durch den MR)
Unser Angebot
Vorteile auf einen Blick:
Ihr Ansprechpartner
Carsten Risse
Geschäftsführer, Einsatzleiter Betriebs- und Haushaltshilfe
Telefon: 02921-367611
Mobil: 0160-90892996
E-Mail: info@bhd-so.de